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BBK 17/2004 S. 4432

Erweiterung des Prüfungszeitraums und kurzfristiger Prüfungsbeginn

Die Prüfungserweiterung ist gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 21/04) bei signifikanter steuerlicher Auswirkung auch dann zulässig, wenn die Steuernachforderung nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Die kurzfristige Anberaumung des Prüfungsbeginns sei bei drohender Festsetzungsverjährung im Falle zu erwartender Mehrsteuern zulässig.

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