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Das bulgarische Insolvenzrecht
I. Einleitung
Die Entwicklung des Insolvenzrechts in Bulgarien hat seinen Ursprung im Jahre 1897 und geht auf das italienische Handelsgesetzbuch zurück. Mit Gesetz v. wurde nach deutschem Vorbild das „vorbeugende Konkordat” eingeführt. Diese Regelungen galten bis , als das Handelsgesetz zusammen mit den Vorschriften über das vorbeugende Konkordat und die Insolvenz aufgehoben wurde. Nach Zusammenbruch des planwirtschaftlichen Systems im Jahre 1989 wurde die Insolvenz wieder zu einem notwendigen Institut der Gläubigerbefriedigung und durch den Erlass Nr. 56 über die Wirtschaftstätigkeit wieder eingeführt. Nach dem Erlass des Handelsgesetzes (im Weiteren HG) v. 1. 7. 1991 wurde 1994 mit der Neuregelung von Teil IV schließlich die heutige Regelung geschaffen.
Die jüngste Novelle aus dem Jahr 2000 (Änderungsgesetz zum Handelsgesetz) brachte die folgenden wichtigsten Änderungen:
verschärfte Kontrolle des Insolvenzverwalters durch Stärkung der Rechte der Gläubigerversammlung zu Lasten des Gerichts bzgl. Wahl, Kontrolle und Wechsel des Verwalters sowie der Bestimmung seines Honorars;
Änderung der Legaldefinition der Insolvenz;
Rückgriff auf den dreistufigen Rechtssch...