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Einkommensteuer | Unterhaltsleistungen für nichteheliches Kind als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG 1996)
Aufwendungen des Vaters in Erfüllung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der nicht mit ihm verheirateten Mutter seines Kindes aus Anlass der Geburt können nach dem BFH-Urt. v. 19. 5. 2004 - III R 30/02 als agw. Bel. nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden, sofern für die Mutter des Kindes kein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht. – Anmerkung: Zwar hat der Vater der Kindsmutter einen Kinderfreibetrag erhalten. Da er jedoch wegen der vorrangigen Unterhaltspflicht des Klägers (des Lebensgefährten der Kindsmutter) keinen Anspruch auf Kinderentlastung hat, soll dem Kläger der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a Abs. 1 EStG zustehen. Dieser ist aber wahrscheinlich ausgeschlossen, weil er als Vater seines nichtehelichen Kindes nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG selbst einen Anspruch auf Familienleistungsausgleich hat.