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Einkommensteuer | Realteilung einer Personengesellschaft und anschließende Einbringung in eine Personengesellschaft (§ 16 Abs. 3 EStG 1986)
Bringt der Gesellschafter einer realgeteilten PersGes die ihm bei der Realteilung zugewiesenen WG anschließend in eine mit einem Dritten errichtete PersGes ein, kann diese nach dem die eingebrachten WG auch dann mit dem Teilwert ansetzen, wenn für sie bei der Ermittlung des Realteilungsgewinns Buchwerte angesetzt wurden. – Anmerkung: Der Urteilsfall betrifft noch die alte Rechtslage, nach der auch bei der Realteilung mit Einzel-WG ein Wahlrecht zwischen Buchwertfortführung und Aufdeckung der stillen Reserven bestand. Nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ist nunmehr die Buchwertfortführung zwingend angeordnet und ein Ansatz des Teilwerts bei der nachfolgenden Einbringung in eine andere PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG ausgeschlossen.