OFD Hannover - S 7227 - 36 - StH 443 S 7227 - 21 - StO 354

Umsatzbesteuerung von Bandagen/Orthesen

Allgemeines

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 52 Buchst. b der Anlage 2 des UStG sind medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen ermäßigt zu besteuern, wenn sie in die Unterposition 9021 1010 des Zolltarifs einzuordnen sind.

Die nachstehend dargestellten Abgrenzungskriterien differenzieren zwischen den Unterpositionen 9021 1010 (ermäßigter Steuersatz) und 9021 1090 (Normalsteuersatz) sowie ziwschen den Positionen 6212 und 6307 (Normalsteuersatz) gegenüber 9021 1010 und 9021 1090 des Zolltarifs. Dabei wurden die Vorabentscheidungen des bis C-263/00) und die Urteile des Hessischen bis 7 K 4006/02) berücksichtigt.

Diese Abgrenzungskriterien wurden von dem Referat des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), das für den Zolltarif zuständig ist und den zuständigen Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalten (ZPLA) Berlin und Frankfurt/Main erarbeitet.

Auf die weiterhin bestehende Möglichkeit, eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke bei der zuständigen ZPLA zu beantragen, wird hingewiesen (s. USt-Kartei OFD Hannover S 7220 Karte 1 zu § 12 Abs. 2 UStG vom ).

Abschnitt 1

Mit Wirkung zum werden bei den Positionen 6212, 6307 und 9021 jeweils im Teil „Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH)” die nachfolgend dargestellten Abgrenzungskriterien aufgenommen:

  • für Bandagen der Position 6307 gegenüber orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen und Schienen und anderen Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen der Position 9021 sowie für

  • Rückenstützgürtel/Rückenbandagen/Lumbalstützgürtel/Abdominalbandagen der Position 6212 gegenüber orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen der Position 9021.

Abschnitt 2

Bei Position 9021 wurde in den Teil „Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH)” nachfolgender Text aufgenommen:

„Die Differenzierung von „orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen” der Unterposition 9021 1010 gegenüber „Schienen und anderen Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen” der Unterposition 9021 1090 ist unter Berücksichtigung nachfolgender Kriterien vorzunehmen:

2.1 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen (KN-Code 9021 1010):

Indikationen: z. B. Arthrose, Lähmung, Stützen, Halten nach Operationen, Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen

  1. Die Waren besitzen in der Regel folgende Elemente

    • anformbare Schienen aus Aluminium oder Kunststoff oder

    • einstellbare Gelenke.

  2. Die Beweglichkeit des Körperteils bleibt erhalten bzw. wird nur wenig eingeschränkt.

  3. Die Ware ist dazu bestimmt, speziell den Bedürfnissen der Patienten angepasst zu werden und dient dem Stützen und Halten eines Körperteils oder der Korrektur körperlicher Fehlbildungen.

2.2 Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen, Verrenkungen, Verletzungen der Bänder und Gelenkverletzungen (KN-Code 9021 1090):

Indikationen: z. B. Fraktur, Bänderriss

  1. Die Waren besitzen in der Regel breite und starre Schienen und sind weich gepolstert.

  2. Die Waren dienen dazu, verletzte Körperteile stillzulegen, sie zu strecken, zu schützen oder um Brüche zu richten.

Abschnitt 3

Bei den Positionen 6307 und 9021 wurde im Teil „Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH)” folgender Text aufgenommen:

In Auslegung der Anmerkungen 1b und 6 zu Kapitel 90, des in den verbundenen Rechtssachen C-260/00 bis C-263/00 und der Urteile des Hessischen in den Rechtssachen 7 K 4005/02 und 7 K 4006/02, Nrn. 8 und 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom sowie der Verordnung (EG) Nr. 834/95 der Kommission vom sind bei Abgrenzung von Bandagen, Knöchelschützern und Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen der Position 6307 gegenüber orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen und Schienen und anderen Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen der Position 9021 die nachfolgenden Abgrenzungskriterien zu beachten.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Urteil des Hessischen auf Zeiträume vor 2002 bezieht, denn seit dem ist die Anmerkung 6 zu Kapitel 90 zu beachten.

3.1 Bandagen, Knöchelschützer und Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen der Position 6307

3.1.1 Kniebandagen

Waren aus elastischen Gewirken bzw. Geweben aus Spinnstoffen (auch aus mit Gewirken oder Gestricken überzogenen Zellkautschuk), ggf. mit Aussparung für die Patella (Kniescheibe), auch mit Pelotte, auch mit biegsamen Federstäben (um zu verhindern, dass sich die Bandage aufrollt)

3.1.2 Sprunggelenk- und Achillessehnenbandagen, Knöchelschützer; Mittelfußbandagen, Fußbandagen
  1. Strumpfähnliche Ware aus elastischen Gewirken aus Spinnstoffen (auch kautschutierten Gewirken aus Neopren), auch mit Aussparungen im Zehenbereich, auch mit Aussparungen im Fersenbereich, oftmals mit seitlich eingearbeiteten Pelotten (z. B. aus Silikon), auch mit biegsamen Federstäben

  2. Bandagen, meistens aus elastischen (auch kautschutierten Gewirken aus Neopren) Gewirken, oftmals schlauchförmig gearbeitet und anatomisch geformt, auch mit Klettverschlussbändern zur Fixierung

3.1.3 Ellenbogenbandagen
  1. Bandagen, meistens aus elastischen (auch kautschutierten Gewirken aus Neopren) Gewirken, bandförmig oder schlauchförmig gearbeitet, auch mit eingearbeiteten biegsamen Federstäben, auch mit eingearbeiteten Druckpelotten (z. B. aus Silikon), anatomisch geformt, vielfach mit Klettverschlussbändern zur Fixierung.

  2. sog. Ellenbogenspangen, Ellenbogenbandagen (anatomisch formgenäht) aus elastischen Spinnstoffgewirken, mit Zwischenlage aus Kunststoff, schlauchförmig gearbeitet, mit eingearbeiteter Druckpelotte über die ein zirkulärer Gurt aus elastischem und unelastischem Material mit Klettverschlussband verläuft, wobei der Teil des Gurtes, der aus unelastischem Material besteht auf die Pelotte drückt (einstellbare Weitenregulierung bei unelastischen Bandagen, Pelotten- oder Spangentechnik).

3.1.4 Handgelenkbandagen

Bandagen, meistens aus elastischem (aus kautschutierten Gewirken aus Neopren) Gewirken, oftmals schlauchförmig gearbeitet, anatomisch geformt, vielfach mit Klettverschlussbändern zur Fixierung

3.1.5 Weitere Bandagen
  1. Kompressions-Hüftbandagen

  2. Thorax-Bandagen zur Verbrennungs- und Narbenbehandlung

3.2 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen der Pos. 9021

3.2.1 Knieorthesen/Ruhigstellungsschienen:
  1. Hierher gehören nur Waren mit Gelenken, über die mittels Keilen oder Ähnlichem das Ausmaß der Beugung oder Streckung des Knies eingestellt werden kann (z. B. mit Stiften, Keilen, Ringen).

    Indikationen: z. B. Arthrose, Lähmung, Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen
    KN-Code: 9021 1010

  2. Klassische Knieruhigstellungsschienen, die keine nennenswerte Bewegung des Kniegelenkes zulassen.

    Indikationen: z. B. Behandlung von Brüchen
    KN-Code: 9021 1090

3.2.2 Waren zum Ruhigstellen (Stabilisieren) des Sprunggelenks bzw. der Achillessehne z. B. nach Außenbandverletzungen, Bänderriss oder Bänderdehnung
  1. Spitzfußbandagen aus selbsttragendem oder verstärktem, verformbaren Material mit starren Zug-, Stütz- oder Stabilisierungselementen

    Indikationen: Behandeln/Korrigieren körperlicher Fehlbildungen
    KN-Code 9021 1010

  2. Waren mit speziell zum Anpassen an das Sprunggelenk geformten Kunststoffschalen, auch mit Klettverschlussbändern versehen.

    Indikationen: z. B. Außenbandverletzungen, Bänderriss, Bänderdehnung, Behandlung von Brüchen, Gelenkergüsse, Schwellungen, Verrenkungen
    KN-Code 9021 1090

  3. Schuhähnliche Knöchelbandage aus gepolsterten Spinnstoffen mit einer seitlich aufgebrachten Kunststoffverstärkung, an der Fußspitze und der Ferse offen. Die Ware wird mittels Schnürung oder mit Klettverschlüssen am Patienten befestigt.

    Indikationen: z. B. Bänderriss, chronische Instabilität des Sprunggelenks
    KN-Code 9021 1090

  4. Sprunggelenk-/Funktionssicherungsbandagen/Stabilisierungsbandagen aus selbsttragendem oder verstärktem Material mit starren Stabilisierungszügen/Verstärkungselementen.

    Indikationen: z. B. Außenbandverletzungen, Bänderriss, Bänderdehnung
    KN-Code 9021 1090

  5. Schuh- oder stiefelähnliche Ware mit breiten Kunststoffschienen im Wadenbereich und einer Kunststofffußschale mit weicher Polsterung und einstellbarem Gelenk.

    Indikationen: z. B. zur Verwendung beim Wadenbeinbruch, akuten Sprunggelenkdistorsionen, Unterschenkelweichteilverletzungen, Unterschenkelstressfrakturen, stabilen Frakturen des Fußes und Sprunggelenks, stabilen Frakturen der distalen Tibia und Fibula, Achillessehnenverletzungen, Achillessehnenrekonstruktion
    KN-Code 9021 1090

  6. Ware bestehend aus Hartkunststoffschalen mit Polster oder Luftkissen mit Ventil, Ersatz für Schienen.

    Indikationen: z. B. Gelenkdistorsionen, Gelenkergüsse
    KN-Code 9021 1090

3.2.3 Ellenbogenorthesen/Epicondylitisbandagen
  1. Waren mit Gelenken, über die das Ausmaß der Beugung und Streckung des Ellenbogens eingestellt werden kann (z. B. Vorrichtungen wie Stifte, Keile, Ringe)

    Indikationen: z. B. Epicondylitis humeri (Tennisellenbogen)
    KN-Code 9021 1010

  2. sog. ADVANCE Supinationsorthese, aus einem starren, längenanpassbaren Rahmen (ca. 3,5 cm breit), den Ober- und Unterarm bedeckend und mit starren, durch Schaumstoff abgepolsterten Kunststoffmanschetten für den Oberarm und die Hand des Patienten versehen, mit Klettverschlussbändern, mit denen die Orthese am Arm befestigt wird, mit einer Torsionsfeder, über die die Supination (Aufwärtsdrehung) des Unterarms gefördert werden soll

    Indikationen: z. B. Arthrose, Arthritis
    KN-Code 9021 1010

  3. Waren mit seitlich eingenähten oder seitlich einsteckbaren anatomisch vorgeformten Schienen (z. B. aus Kunststoff, Aluminium) zum Ruhigstellen

    Indikationen: z. B. Ruhigstellen des Ellenbogens
    KN-Code 9021 1090

3.2.4 Handgelenkorthesen, Daumensattelgelenkbandagen
  1. Handgelenkorthesen sind körperteilumschließende oder körperteilanliegende, konfektionierte Waren aus elastischen Gewirken aus Spinnstoffen (auch kautschutierten Gewirken aus Neopren). Die Waren müssen mit Federstäben, Kunststoffstäben oder ähnlichen stabilen Schienen ausgestattet sein, die eine Auf- und Abwärtsbewegung des Handgelenks einschränken. Sie können mit Klettverschlüssen zur Fixierung und Unterstützung der therapeutischen Wirksamkeit versehen sein

    Indikationen: z. B. Stützen, Halten, Stabilisierung nach Operationen
    KN-Code 9021 1010

  2. Sog. Manumed-Handgelenkorthese, im Wesentlichen bestehend aus sog. unelastischen Airnet-Material mit einer Aussparung für den Daumen, in das eine anatomisch vorgeformte, individuell anformbare Aluminiumschiene (z. B. folgender Maße ca. 17 cm × 3 cm) eingearbeitet ist. Die Ware wird mit Hilfe von Klettverschlüssen am Unterarm, am Handgelenk und an der Hand befestigt

    Indikationen: z. B. Stützen, Halten, Stabilisierung nach Operationen
    KN-Code 9021 1010

  3. Sog. Comfort Form Handgelenkorthese, bestehend aus einer spinnstoffüberzogenen Schaumstoffmanschette, in die eine entnehmbare, anatomisch vorgeformte und den Bedürfnissen des Patienten anformbare Aluminiumschiene eingearbeitet ist, mit eingearbeiteten Federstäben und einer Aussparung für den Daumen versehen. Mittels Klettverschlussbändern wird die Ware am Unterarm, dem Handgelenk und der Hand des Patienten befestigt.

    Indikationen: z. B. Stützung des Handgelenks bei chronischen Schmerzzuständen (Arthrose, Instabilität im Handgelenk)
    KN-Code 9021 1010

  4. Sog. Handgelenkbandagen (anatomisch formgenäht) mit volarem und dorsalen wenig elastischen unterschiedlich ausgeformten Federstäben für die Handrücken- und Handunterseite als Stabilisierungselement und mit einem über die Federstäbe verlaufenden Stützgurt über dem Handgelenk, mit Daumenöffnung und mit weichem Daumenband

    Indikationen: z. B. Stabilisierung, Stützung des Handgelenks nach Operationen
    KN-Code 9021 1010

  5. Daumensattelgelenkbandagen mit starren Stabilisierungselementen

    Indikationen: z. B. Ruhigstellung
    KN-Code 9021 1090

  6. Sog. Handgelenk-Hand-Orthese-Castolen, in Form einer speziell zur Aufnahme des Unterarms und des Handgelenks geformten, ca. 20 cm langen Kunststoffschale mit einer Daumenöffnung, einer Schaumstoffpolsterung und einem Baumwollunterziehstrumpf. Die Ware wird mit Klettverschlussbändern am Handgelenk befestigt

    Indikationen: z. B. Ruhigstellung des Gelenks (bei voller Daumen- und Fingerbeweglichkeit), hauptsächlich nach Unterarm-, Daumen- und Mittelhandfrakturen
    KN-Code 9021 1090

Abschnitt 4

Bei den Positionen 6212 und 9021 wurde im Teil „Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH)” folgender Text aufgenommen:

„In Auslegung der Anmerkungen 1b) und 6 zu Kapitel 90, des in den verbundenen Rechtssachen C-260/00 bis C-263/00, des Urteils des Hessischen sowie des Avises Nr. 2 zu Unterposition 6212 90 sind bei der Abgrenzung von Abdominalbandagen, Rückenbandagen und Rückenstützgürteln der Position 6212 gegenüber Apparaten und Vorrichtungen sowie Schienen und anderen Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen der Position 9021 die nachfolgenden Abgrenzungskriterien zu beachten:

4.1 Abdominalbandagen, Rückenbandagen, Rückenstützgürtel der Pos. 6212

4.1.1 Abdominalbandagen, Rückenbandagen, Rückenstützgürteln
  1. Schmale halbhohe Leibbinden/Kreuzstützbandagen von bis zu etwa 27 cm Höhe

    • auch mit abnehmbarer Pelotte aus Kunststoff

    • auch mit herausnehmbaren Aluminiumstäben

    • auch mit fest eingearbeiteten Stäben (z. B. aus Kunststoff oder Aluminium)

  2. Kreuzstützmieder nach Harms

  3. Kompressionsbandagen (in Form von Kompressionshosen)

  4. Prothesenbüstenhalter (zur Aufnahme von Silikonprothesen nach Brustamputationen)

  5. Kompressionsbüstenhalter bzw. andere Kompressionsbekleidung zur postoperativen Kompression

  6. Rippenbruchbandagen z. B. aus durchbrochenen, elastischen Geweben

  7. Schultergelenkbandagen mit elastischen oder flexiblen Stabilisierungselementen

4.2 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen der Pos. 9021

4.2.1 Lumbal- und andere Orthesen
  1. Leibbinden/Kreuzstützbandagen, die den Rücken oder einen großen Teil des Rückens bedecken, von im Allgemeinen mehr als 27 cm Höhe mit herausnehmbaren oder mit fest eingearbeiteten steifen anatomischen Stützen, auch mit großflächigen Pelotten
    KN-Code 9021 1010

  2. Leibbinden/Kreuzstützbandagen und andere Orthesen von geringerer Höhe mit herausnehmbaren oder fest eingearbeiteten steifen anatomischen Stützen mit großflächiger an den Körper des Patienten anpassbaren Pelotten
    KN-Code 9021 1010

  3. Sog. Lumbalorthese, aus einem ca. 15 cm breiten Spinnstoffgürtel. Im Lendenbereich ist ein mit Spinnstoffen überzogenes Schaumstoffpolster angeklettet, an dem sich eine ringförmige, thermoplastisch verformbare Kunststoffpelotte befindet. Im Abdominalbereich befindet sich eine integrierte thermoplastisch verformbare Pelotte (28 cm × 12 cm), die bei Bedarf auch entfernt werden kann. Zwei seitlich integrierte Kunststoffpelotten (ca. 13 cm × 8,5 cm) halten die Form der Orthese. Die Orthese wird mit Hilfe eines Klettverschlusses am Körper des Patienten befestigt. Zusätzlich befindet sich im Lumbalbereich ein Schnürungssystem, das nach dem Flaschenzugprinzip funktioniert. Damit ist gewährleistet, dass die Orthese fest am Körper des Patienten angebracht werden kann. Sie stützt und stabilisiert die Wirbelsäule im Bereich der Lendenwirbel u. a. bei degenerativer Erkrankung der Lendenwirbelsäule oder Spondylose
    KN-Code 9021 1010

  4. Sog. Mikro Dorso Korrektur- und Stabilisierungs-Orthese für die Lendenwirbelsäule mit Pelotte, aus einem ca. 103 cm bzw. ca. 109 cm langem und ca. 14 cm bzw. ca. 23 cm breiten, doppellagigen (schräg abwärts verlaufend) längselastischen Spinnstoffgürtel, an dessen Enden sich je ein Klettverschluss befindet. Innen ist über ein Klettverschlussband eine tropfenförmige, mit Spinnstoffen überzogenen Pelotte aus Hartkunststoff (zum Verhindern des Ausweichens der Wirbelsäule nach hinten) befestigt. In einer an dem Gürtel angenähten Vinyltasche sind ca. 18 cm lange und ca. 1,4 cm breite Stahlflachfedern eingearbeitet, die durch einen Arzt oder Orthopädietechniker individuell den Bedürfnissen des Patienten angepasst werden müssen
    KN-Code 9021 1010

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AAAAB-25727