Oberfinanzdirektion Koblenz - S 0183 A - St 33 1

Steuerliche Behandlung von Cafeterien und Kiosken in Krankenhäusern, Altenheimen etc.

Es ist berichtet worden, dass die steuerliche Behandlung von Cafeterien bzw. Kiosken in Krankenhäusern, Altenheimen etc. in der Praxis uneinheitlich sei. So würden solche Einrichtungen teilweise als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bzw. Betriebe gewerblicher Art, teilweise als Zweckbetriebe i.S. des § 65 AO behandelt.

Die OFD bittet, hierzu folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

Nach AEAO, Nr. 2 zu § 68 Nr. 1 AO, ist eine für die Allgemeinheit zugängliche Cafeteria in einem Altenheim ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (vgl. auch BStBl 1990 II S. 470, und ).

Dies gilt für eine Cafeteria in einem Krankenhaus sowie für Kioske in den genannten Einrichtungen entsprechend. Cafeterien bzw. Kioske sind „für die Allgemeinheit” zugänglich, wenn neben den Patienten des Krankenhauses bzw. den Bewohnern des Altenheims auch deren Besucher diese Angebote nutzen können.

Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 0183 A - St 33 1

Fundstelle(n):
CAAAB-25709