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LG Hof 27.01.2004 13 O 295/03, NWB 35/2004 S. 282

Wirtschaftsprüfung | Wirtschaftsprüfer als Prospektverantwortlicher

Ein WP, der mit Rücksicht auf seine besondere berufliche und wirtschaftliche Stellung oder seiner Eigenschaft als berufsmäßiger Sachkenner eine Garantiestellung im Sinne eines Prospektverantwortlichen einnehmen kann, muss in Anbetracht der Tatsache, dass eine Abbildung eines WP-Testats in einem Verkaufsprospekt den Anschein von Seriosität der emittierenden Gesellschaft hervorruft, die im Prospekt gemachten Angaben permanent aktualisieren. Wird in einem Prospekt ein WP-Testat eines Jahresabschlusses wiedergegeben, hat der WP folglich stets zu prüfen, ob auch die aktuelle Lage des Unternehmens adäquat wiedergegeben wird. Ist dies nicht (mehr) der Fall, muss er geeignete Maßnahmen ergreifen, um den von ihm (mit-)geschaffenen Vertrauenstatbestand wieder zu beseitigen. Nach Ansicht des LG Hof (...

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