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Berufsrecht | Übermittlung einer Klageschrift per Telefax in zwei Schritten
Wird die Übermittlung einer Klageschrift per Telefax aus vom Übersender nicht zu vertretenden Gründen unterbrochen und werden die fehlenden Seiten noch am selben Tag per Telefax übersandt, liegt dem Gericht eine die Erfordernisse des § 253 Abs. 2 ZPO erfüllende Klageschrift vor, auch wenn in der Folge die beiden Sendungen nicht zusammengeführt werden ().