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Prozessrecht | Wiedereinsetzung bei verspätetem Postlauf und unerwartet langer Dauer einer Telefaxübermittlung
Das Verschulden einer Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten schließt die Wiedereinsetzung nicht aus, wenn die Partei alle erforderlichen Schritte unternommen hat, die bei einem im Übrigen normalen Geschehensablauf zur Fristwahrung geführt hätten (hier: Fehlschlagen einer beschleunigten Absendung bei gleichwohl rechtzeitiger Absendung). Eine Partei darf (auch) nach Erlass der Postuniversaldienstleistungsverordnung v. (BGBl 1999 I S. 4218) darauf vertrauen, dass werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden. Anders liegt es nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (). Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf die unerwartet lange Dauer einer Telefaxüberm...