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Einkommensteuer; | Rechnungsabgrenzungsposten für Urlaubsgeld bei abweichendem Wirtschaftsjahr (§ 5 Abs. 4 EStG 1986)
Es hängt von den Vereinbarungen der Vertragspartner ab, ob Urlaubsgeld, das bei einem abweichenden Wj vor dem Bilanzstichtag für das gesamte Urlaubsjahr bezahlt wird, anteilig aktiv abzugrenzen ist ( mit Ausführungen zum Begriff ,,Aufwand für eine bestimmte Zeit'' i. S. des § 5 Abs. 4 EStG, zum Arbeitsverhältnis als schwebendes Dauerschuldverhältnis, zur Erbringung der Leistung des AN im Hinblick auf Arbeitsentgelt und Urlaubsgeld). Soweit sich aus dem - inhaltlich Urlaubsentgelt betreffenden - (BStBl 1964 III 123) etwas anderes ergeben sollte, ist daran nicht mehr festzuhalten.