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FG Köln Urteil v. - 13 V 1620/04 EFG 2004 S. 1792

Gesetze: KStG § 17 S 2, KStG § 17 S 2 Nr 2, KStG § 14, AktG § 302, KStG § 17

Körperschaften:

Schriftliche Klarstellungsvereinbarung zur Verlustübernahme begründet Organschaft

Leitsatz

Es erscheint ernstlich möglich, dass auch eine klarstellende ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung der Anwendung des § 302 Abs. 1 und 3 AktG (Verlustübernahme) für die Anwendung der §§ 14, 17 KStG (Organschaft) hinreichend ist.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1792
EFG 2004 S. 1792 Nr. 23
DAAAB-25457

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FG Köln, Urteil v. 19.05.2004 - 13 V 1620/04

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