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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 133/01

Gesetze: EStG 1997 § 1 Abs. 3, EStG 1997 § 33b Abs. 3, EStG 1997 § 33b Abs. 5 S. 1, EStR 1998 R 194 Abs. 3

Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages eines im Ausland lebenden, behinderten Kindes

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

Ein im Ausland lebendes Kind, dessen nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte nicht den in Bezug auf den Wohnsitzstaat angemessen gekürzten Grenzbetrag des § 1 Abs. 3 EStG übersteigen, ist im Rahmen der Prüfung, ob ein unbeschränkt steuerpflichtiger Elternteil Anspruch auf die Übertragung eines Behinderten-Pauschbetrages des Kindes hat, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1 Abs. 3 EStG auch dann als unbeschränkt steuerpflichtig anzusehen, wenn es im fraglichen Veranlagungszeitraum keine inländischen Einkünfte gehabt hat. Entgegen R 194 Abs. 3 EStR 1998 kommt es nicht darauf an, ob das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU/EWR-Staat hat.

Fundstelle(n):
FAAAB-25452

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Sächsisches FG, Urteil v. 26.02.2004 - 5 K 133/01

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