Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages eines im Ausland
lebenden, behinderten Kindes
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
Ein im Ausland lebendes Kind, dessen
nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte nicht den in
Bezug auf den Wohnsitzstaat angemessen gekürzten Grenzbetrag des
§ 1 Abs. 3 EStG
übersteigen, ist im Rahmen der Prüfung, ob ein unbeschränkt
steuerpflichtiger Elternteil Anspruch auf die Übertragung eines
Behinderten-Pauschbetrages des Kindes hat, entsprechend dem Rechtsgedanken des
§ 1 Abs. 3 EStG
auch dann als unbeschränkt steuerpflichtig anzusehen, wenn es im
fraglichen Veranlagungszeitraum keine inländischen Einkünfte gehabt
hat. Entgegen
R 194 Abs. 3 EStR 1998 kommt es nicht
darauf an, ob das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
einem EU/EWR-Staat hat.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.