Keine Kürzung der steuerpflichtigen
Erwerbsunfähigkeitsrente um Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
des Rentners
Besuchs- und Telefonkosten grundsätzlich keine
außergewöhnliche Belastung
Steuerfreistellung
Existenzminimum
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
1) Bei der Ermittlung des
Ertragsanteils einer Erwerbsunfähigkeitsrente dürfen Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge des Rentners nicht abgezogen werden.
2) Aufwendungen für Besuche beim
und Telefongespräche mit dem Unterhaltsempfänger stellen
grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung dar.
3)
§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1
EStG gewährleistet für den Veranlagungszeitraum
1997 die Steuerfreistellung des Existenzminimums.
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