Keine Kürzung der verbleibenden, vor 1992 entstandenen,
negativen ausländischen Einkünfte nach § 2 a EStG um den acht
Jahre zuvor erzielten Verlust
Bescheide über die
Feststellungen nach § 2 a EStG zum Schluss der Veranlagungszeiträume
1993 bis 1996
Leitsatz
Negative ausländische
Einkünfte nach § 2 a EStG, die vor 1992 entstanden und bis zum
Veranlagungszeitraum 1991 nicht ausgeglichen worden sind, dürfen zeitlich
unbegrenzt vorgetragen werden (entgegen H 5 „Verlustverrechnung”
EStH in der bis 1999 geltenden Fassung).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 141 Nr. 3 EFG 2004 S. 1665 GAAAB-25443
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