Zufluss von Zinsen aus typisch stiller Beteiligung
Abfluss von Werbungskosten bei Verlusten aus stiller Beteiligung
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
1) Ein Zufluss von Zinsen beim
stillen Gesellschafter wird nicht durch Passivierung einer Verbindlichkeit beim
Inhaber des Einzelunternehmens begründet, wenn kein besonderes
Verrechnungskonto für den stillen Gesellschafter geführt wird.
2) Werbungskosten im Zusammenhang mit
vom stillen Gesellschafter zu tragenden Verlusten entstehen nicht, wenn mangels
Abbuchung von der Einlage keine Ausgaben geleistet werden.
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