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FG Köln Urteil v. - 8 K 6763/00 EFG 2004 S. 1762

Gesetze: EStG § 9 Abs 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 22, EStG § 22 Nr 1, EStG § 9

Werbungskosten:

Kreditvermittlungsgebühr zur Finanzierung der Einmalzahlung einer Kombirente

Leitsatz

Finanzierungsvermittlungskosten, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Kreditvermittlung zur Refinanzierung der Einmalzahlung für eine Kombirente gezahlt werden, sind Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1762
EFG 2004 S. 1762 Nr. 23
VAAAB-25438

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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 30.06.2004 - 8 K 6763/00

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