Besteuerung der Aufgabe eines Kommanditanteils und Ermittlung
des Geschäftswerts einer KG
Leitsatz
Bei der Besteuerung der Aufgabe
eines Kommanditanteils kann der gemeine Wert der im Sonderbetriebsvermögen
gehaltenen Anteile an der Komplementär-GmbH nach Maßgabe der A 4 ff.
VStR ermittelt werden.
Der bei der Ermittlung des
Geschäftswerts der KG anzuwendende Kapitalisierungszinssatz, darf keinen
über 60% des Basiszinssatzes hinausgehenden Risikozuschlag beinhalten, da
andernfalls der Kapitalisierungsfaktor unabhängig von den
Verhältnissen des Kapitalmarkts abnehmen und ein nachhaltig erzielbarer
Ertrag nicht mehr ausgewiesen würde.
Aus dem zugrunde zu legenden
Durchschnittsertrag sind einmalige Geschäftsvorfälle auszuscheiden,
deren Wiederholung nicht zu erwarten ist (Anspruch gegen die
Komplementär-GmbH auf Herausgabe eines unter Verstoß gegen das
vertragliche Wettbewerbsverbot erzielten Erlöses).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1577 EFG 2004 S. 1577 Nr. 21 KÖSDI 2004 S. 14431 Nr. 12 YAAAB-25424
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.06.2004 - 10 K 6919/00 F
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