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BBK 16/2004 S. 4428

KG | Abgrenzung von Kapital- und Darlehenskonto bei einer GmbH & Co. KG

Wird für Kommanditisten neben den festen Kapitalkonten jeweils ein weiteres Sonderkonto zur Erfassung von Gewinnen, Verlusten „und dgl.” geführt, wobei die Guthaben und Verbindlichkeiten als verzinsliche Darlehen gelten sollen, steht grundsätzlich bereits die Verlustverrechnung einer Annahme von Fremdkapital ausweisenden Darlehenskonten entgegen, die die Entstehung negativer Kapitalkonten und die Feststellung entsprechender verrechenbarer Verluste ausschließen würden. Die eine Ausnahme von diesem Grundsatz rechtfertigende Nachschusspflicht der Gesellschafter im Verlustfall muss ausdrücklich und klar im Gesellschaftsvertrag vereinbart sein. Eine Darlehensvereinbarung, die die gesamthänderische Bindung der auf Gesellschafter-Sonderkonten ausgewiesenen Salden ausschließt...

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