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BBK 16/2004 S. 4426

Neue Rechnungsausstellungs- und aufbewahrungspflichten

Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurde das UStG um neue Rechnungsausstellungs- und aufbewahrungspflichten ergänzt. Ein Unternehmer, der eine steuerpflichtige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ausführt, hat jetzt innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung eine Rechnung auszustellen. Für Nichtunternehmer wird eine zusätzliche zweijährige Rechnungsaufbewahrungspflicht eingeführt, auf die in der Rechnung gesondert hinzuweisen ist. Da bisher noch keine Übergangsregelung besteht, ist zu beachten, dass Rechnungen jetzt ggf. besondere Anforderungen erfüllen müssen. ▶ Hinweis: Über die Neuregelung werden wir in Kürze in einem gesonderten Beitrag berichten.

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