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BBK 16/2004 S. 4425
Nachentrichtete Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung bei Schwarzlohnzahlungen als Arbeitslohn?
Die Übernahme von Arbeitnehmeranteilen durch den Arbeitgeber bei der Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für sog. Schwarzlohn stellt gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 54/03) Arbeitslohn dar.