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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Aufnahme eines Gesellschafters in eine Gesellschaft gegen Bareinlage (§ 4 Nr. 8 Buchst. f, § 15 UStG 1991)
Das ist als Nachfolgeentscheidung zum , KapHag Renditefonds 35 (EuGHE 2003, I-6851), ergangen und ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Eine PersGes, deren alleiniger Zweck es ist, ein Gebäude zu errichten und zu vermieten, und die im Zusammenhang mit ihrer Gründung und der Aufnahme von Gesellschaftern rechtlich beraten wird, bezieht die Beratungsleistungen gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG für ihr Unternehmen. (2) Eine PersGes erbringt bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Bareinlage an diesen keinen steuerbaren Umsatz und damit auch keinen nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG steuerfreien Umsatz. Dazu hat der Senat weiter festgestellt: Auch in der Gründung der PersGes durch die ursprünglichen Gesellschafter kann kein nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG steuerfreier Umsatz der PersGes ...