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LG Bonn 03.12.1992 6 S 282/92
Mietrecht; | Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung
Die Neufassung des § 20 Abs. 3 NMV v. , wonach die Geltendmachung von Betriebskostenabrechnungen ausgeschlossen ist, wenn die Abrechnungen dem Mieter nicht spätestens 12 Monate nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraums zugeleitet wurden, findet auf vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossene Abrechnungszeiträume keine Anwendung (ebenso AG Münster WM 1993, 363; a. A. LG Verden WM 1993, 362). Offen bleibt, ob für die Ausschlußregelung insoweit eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage vorhanden ist (, WM 1993, 363).