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BGH 24.05.1993 II ZR 73/92

Gesellschaftsrecht; | Stimmrechte bei personengleicher GmbH & Co. KG

In einer personengleichen GmbH & Co. KG kann das Stimmrecht der Komplementär-GmbH in der Gesellschafterversammlung der KG ausgeschlossen werden. Das gilt grds. auch für Beschlüsse, die in den Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte der GmbH eingreifen ()

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