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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2297/02 EFG 2004 S. 1682

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5

Zur Frage des notwendigen Zusammenhangs einer auf Grund wirtschaftlichen Eigentums ausgeübten Jagd mit dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb

Leitsatz

Der nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG erforderliche Zusammenhang einer Jagd mit dem Betrieb einer Land- oder Forstwirtschaft ist auch dann gegeben, wenn der Land- oder Forstwirt die Jagd bereits vor der Eigentumsübertragung als wirtschaftlicher Eigentümer der einen (späteren) Eigenjagdbezirk bildenden Flächen auf Grund eines Jagdpachtvertrages ausübt.

Die zusätzlich zu den "wirtschaftlich eigenen" Flächen hinzugepachtete Jagd steht dann in ausreichendem Zusammenhang mit dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, wenn die Zupachtung aus zwingenden öffentlich-rechtlichen Gründen erfolgt. Die in einem Bescheid der Jagdbehörde aufgeführten zwingenden öffentlichen Interessen hinsichtlich der Angliederung von Jagdflächen an den nach jagdrechtlichen Bestimmungen begründeten Eigenjagdbezirk können dabei bereits zeitlich auf die Begründung des wirtschaftlichen Eigentums an den einen (späteren) Eigenjagdbezirk bildenden Flächen zurückbezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1682
EFG 2004 S. 1682 Nr. 22
TAAAB-25255

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.05.2004 - 5 K 2297/02

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