Zur Frage des notwendigen Zusammenhangs einer auf Grund wirtschaftlichen Eigentums ausgeübten Jagd mit dem land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieb
Leitsatz
Der nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG erforderliche Zusammenhang einer Jagd mit dem Betrieb einer Land- oder Forstwirtschaft ist
auch dann gegeben, wenn der Land- oder Forstwirt die Jagd bereits vor der Eigentumsübertragung als wirtschaftlicher Eigentümer
der einen (späteren) Eigenjagdbezirk bildenden Flächen auf Grund eines Jagdpachtvertrages ausübt.
Die zusätzlich zu den "wirtschaftlich eigenen" Flächen hinzugepachtete Jagd steht dann in ausreichendem Zusammenhang mit dem
land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, wenn die Zupachtung aus zwingenden öffentlich-rechtlichen Gründen erfolgt. Die in
einem Bescheid der Jagdbehörde aufgeführten zwingenden öffentlichen Interessen hinsichtlich der Angliederung von Jagdflächen
an den nach jagdrechtlichen Bestimmungen begründeten Eigenjagdbezirk können dabei bereits zeitlich auf die Begründung des
wirtschaftlichen Eigentums an den einen (späteren) Eigenjagdbezirk bildenden Flächen zurückbezogen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1682 EFG 2004 S. 1682 Nr. 22 TAAAB-25255
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.05.2004 - 5 K 2297/02
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