Das Finanzamt ist zur ergänzenden Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ermächtigt, wenn ein Unternehmer die vereinnahmten
Entgelte aus seiner Gastwirtschaft und seinem daneben betriebenen Fleisch- und Wurstwarengeschäft nicht nachvollziehbar getrennt
erfasst.
Leitsatz
Bei Unternehmern mit fast ausschließlichen Bargeschäften in mehreren Geschäftszweigen ist es erforderlich, die Entgelte getrennt
aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen aufzubewahren.Die nur summenmäßige tägliche Kassenbucheintragung ohne Einzelnachweis
und ohne Grundaufzeichnungen stellt einen wesentlichen Buchführungsmangel dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAB-25252
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.04.2004 - II 8/2003
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