Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit und bei
Vermietung und Verpachtung
Einkommensteuer 1997, 1998 und
1999
Leitsatz
1. Kosten für die Bewirtung von
Kollegen anlässlich von Geburtstagen, Beförderungen, usw. sind wegen
des in
§ 12 Nr. 1 Satz 2
EStG enthaltenen Aufteilungs- und Abzugsverbots nicht als
Werbungskosten zu berücksichtigen.
2. Bei einem Duden handelt es sich um
einen typischen Fall der gemischten Aufwendungen, die nicht als Werbungskosten
berücksichtigt werden können.
3. Beim Bezug einer Tageszeitung
handelt es sich um nicht abziehbare gemischte Aufwendungen.
4. Begehrt der Kläger den Abzug
von Werbungskosten, so trägt er die objektive Beweislast
(Feststellungslast) für die Tatsachen, die den Abzug der Werbungskosten
dem Grunde und der Höhe nach begründen.
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