Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nichtigkeitsgründe bei einem mehrfach geänderten Gewerbesteuerbescheid
Leitsatz
1. Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
2. Nur bei höherer Gewalt kann Wiedereinsetzung nach Ablauf eines Jahres der versäumten Frist beantragt oder bewilligt werden.
3. Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung
aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.
4. Mögliche Nichtigkeitsgründe bei einem mehrfach geänderten Gewerbesteuerbescheid
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1370 Nr. 22 UAAAB-25220
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 31.03.2004 - I 290/02
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