Die Voraussetzungen für die Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung in analoger Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG
sind erfüllt, wenn nach Einbringung eines den Gesellschaftern zu jeweils 1/3 gehörenden Grundstücks in eine neu gegründete
GbR ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, aber innerhalb der Zweijahresfrist durch Wiedereintritt erneut zu
einem Drittelanteil Gesamthandseigentümer des Grundstücks wird.
Die Verpfändung des Gesellschaftsanteils des wiedereintretenden Gesellschafters an die Mitgesellschafter steht der Wiedererlangung
seiner früheren Rechtsstellung in Bezug auf das Grundstück nicht entgegen.
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1047 Nr. 17 EFG 2004 S. 1387 EFG 2004 S. 1387 Nr. 18 KÖSDI 2004 S. 14400 Nr. 11 LAAAB-25210
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.05.2004 - 7 K 6255/03 GE
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