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Einkommensteuer; | Vorliegen eines Teilbetriebs bei Filialgeschäften (§§ 16, 34 EStG)
Nach dem reichen bei Einzelhandelsfilialen die räumliche Trennung, eigenes Personal, eigenes Anlagevermögen, eigene Kassenführung und eigener Kundenstamm nicht aus, um die einzelne Filiale als Teilbetrieb zu werten (der Senat führt aus, unter welchen weiteren notwendigen Kriterien die Annahme von Teilbetrieben gegeben ist).