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Versicherungsentschädigung als steuerpflichtige Einnahme
Die von einer Haftpflichtversicherung gezahlte Entschädigung zum Ausgleich eines sog. kapitalisierten Erwerbsschadens ist nach dem - 1 K 180/00 auch dann steuerpflichtig gem. § 24 Nr. 1a EStG, wenn die Zahlung auf einem Unfall beruht, der sich auf einer Privatfahrt ereignet hat.