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BBV Nr. 8 vom Seite 17

Weiße Einkünfte durch Anlagen in Auslandfonds?

Vermeidung einer Besteuerung

Werner Geißelmeier und und Dr. Heiko Gemmel

Seit dem ist das Investmentsteuergesetz in Deutschland in Kraft. Entgegen ursprünglicher Planungen ist die Frage, wann ein ausländisches Investmentvermögen in den Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes fällt, im Vergleich zum Auslandsinvestmentgesetz nicht geändert worden. Dennoch sind für ausländische Investmentvermögen einige spezielle neue Regelungen im Investmentsteuergesetz enthalten, die im Folgenden erörtert werden sollen.

Was sind weiße Einkünfte?

Einige dieser Regelungen können unter Umständen dazu führen, dass Anleger sog. „weiße Einkünfte” aus Auslandsfonds erlangen können. Unter „weißen Einkünften” versteht man Einkünfte, die weder in dem jeweiligen ausländischen Staat noch in Deutschland der Besteuerung unterliegen.

Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes

Das Investmentsteuergesetz (InvStG) findet auch Anwendung auf Anteile an einem ausländischen Investmentvermögen. Investmentvermögen sind in § 1S. 18 Satz 2 Investmentgesetz (InvG) definiert als Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach dem Grundsatz der Risikomischung in verschiedenen Vermögensgegenständen. Ein ausländisches Investmentvermögen im Sinne des InvStG ist ein Investmentvermögen, das ausländischem Recht untersteht. Ob das der Fall ist, richtet sich nach dem Sitz der vermögensverwaltenden Institution.

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