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Gewerberecht | Zulässigkeit von Paintball-Spielen
Die Frage, ob Paintball-Spiele – bei denen die Teilnehmer mit Farbkugeln aufeinander schießen – mit der verfassungsrechtlichen Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) unvereinbar sind und deshalb ordnungsrechtlich untersagt werden dürfen, ist in rechtlicher (und hier auch tatsächlicher) Hinsicht zu komplex, um sie in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§ 80 Abs. 5 VwGO) verlässlich klären zu können. Die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Veranstalters begründet ein überwiegendes privates Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Untersagungsverfügung. Zur Begrenzung des mit solchen Spielen verbundenen Gefahrenpotenzials sind jedoch Auflagen (z. B. Verbot bestimmter Spielvarianten, Ausschluss von Kindern und Jugendlichen) geboten (