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Öffentlicher Dienst | keine Geltung des BAT für Lektoren
Die Nichteinbeziehung von Lektoren in den persönlichen Geltungsbereich des BAT (vgl. § 3g BAT) verletzt nicht höherrangiges Recht. Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet die Tarifautonomie als Mittel zur Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Sie schützt auch den Verzicht von Tarifvertragsparteien auf eine mögliche Normsetzung. Beziehen sie eine Beschäftigtengruppe nicht in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags ein, beruht das auf ihrer Einschätzungsprärogative, wonach diese Tarifregelungen in ihrer Gesamtheit oder Teilen den Besonderheiten dieser Art von Beschäftigung nicht angemessen sind. Dazu müssen bei typisierender Betrachtung sachbezogene Gruppenunterschiede erkennbar sein. Das ist bei Lektoren wegen der inhaltlichen, zeitlichen und strukturellen Einbindung ihrer Lehrtätigkeit in den durch Art. 5 Abs. 3 GG ge...