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Schwarzarbeit | Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung
Das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. ist im BGBl 2004 I S. 1842 verkündet worden und am in Kraft getreten. Das Gesetz enthält als Art. 1 das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz). Weitere Änderungen betreffen die Sozialgesetzbücher sowie das Umsatzsteuer- und Einkommensteuerrecht. Wir werden in NWB Heft 34/2004 einen Überblick über die Neuregelung veröffentlichen.