Keine Unterbrechung des Hochschulstudiums bei Aufnahme einer Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung
Leitsatz
Geht ein Student seinem Studium im üblichen Umfang nach, besucht verschiedene Vorlesungen und legt Prüfungen erfolgreich
ab, so steht die Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung der Berufsausbildung nicht entgegen.
Sofern das Studium im üblichen Semesterwochenstundenpensum nachgegangen wird, spricht allein der Umstand der nachträglichen
Beurlaubung für die Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung noch nicht für eine Unterbrechung des Hochschulstudiums.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1697 EFG 2004 S. 1697 Nr. 22 GAAAB-24954
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.05.2004 - 12 K 551/01
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