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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 551/01 EFG 2004 S. 1697

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

Keine Unterbrechung des Hochschulstudiums bei Aufnahme einer Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung

Leitsatz

  1. Geht ein Student seinem Studium im üblichen Umfang nach, besucht verschiedene Vorlesungen und legt Prüfungen erfolgreich ab, so steht die Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung der Berufsausbildung nicht entgegen.

  2. Sofern das Studium im üblichen Semesterwochenstundenpensum nachgegangen wird, spricht allein der Umstand der nachträglichen Beurlaubung für die Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung noch nicht für eine Unterbrechung des Hochschulstudiums.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1697
EFG 2004 S. 1697 Nr. 22
GAAAB-24954

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.05.2004 - 12 K 551/01

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