1) Ergeht während des Klageverfahrens über einen Bescheid zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges für das Streitjahr
ein Einkommensteuerbescheid, der erstmalig einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte enthält, ersetzt dieser insoweit den
bisherigen Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustes (§ 68 FGO).
2) Ob in den 5 Jahren vor der Veräußerung eine wesentliche Beteiligung bestanden hat, beurteilt sich bis zum auch
für Veräußerungen nach diesem Stichtag ausschließlich nach der bis dahin gesetzlich festgelegten Wesentlichkeitsgrenze von
mehr als 25%.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1616 EFG 2004 S. 1616 Nr. 21 VAAAB-24949
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