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Anschlussprüfung bei Klein- und Kleinstbetrieben
Auch bei Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben ist eine Anschlussprüfung möglich. Für die zu prüfenden Besteuerungszeiträume müssen nicht bereits Steuererklärungen abgegeben worden sein. Wurde bei einer Vorprüfung eine nicht ordnungsgemäße Gewinnermittlung festgestellt, ist gem. (BFH/NV 2004 S. 311) die Anordnung einer sog. Anlassprüfung grundsätzlich nicht unverhältnismäßig.