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BBK 15/2004 S. 4421

Überlassung von Parkplätzen als Arbeitslohn

Ob die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum an Arbeitnehmer im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt oder Arbeitslohn der Arbeitnehmer darstellt, ist eine Einzelfallentscheidung, die anhand der Begleitumstände wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den betrieblichen Zweck zu beurteilen ist (rkr. ).

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