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Häusliches Arbeitszimmer von Außendienstmitarbeitern: Mittelpunkt der beruflichen Betätigung
Besteht die wesentliche berufliche Tätigkeit darin, im häuslichen Arbeitszimmer auf der Grundlage eines noch anwenderneutralen Produkts ein an individuelle Bedürfnisse abgestimmtes Software-Konzept zu erstellen, kann gem. (BFH/NV 2003 S. 1175) das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bilden.
→ BBK F. 3 S. 1281