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OLG Düsseldorf 25.01.2000 24 U 111/99
Pachtrecht; | Mehrwertsteuer auf Nebenkosten
Sieht ein Pachtvertrag für den Grundpachtzins die Zahlung von Mehrwertsteuer vor, so ist auch Mehrwertsteuer auf die Nebenkosten i. S. von § 27 II. BV i. V. mit der Anlage 3 der II. BV zu zahlen, auch wenn dies für die Nebenkosten im Pachtvertrag nicht ausdrücklich vorgesehen ist (, ZMR 2000, 603; vgl. dazu auch Westphal, ZMR 1998, 262).