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Einkommensteuer | ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Steuerabzugs gemäß § 50a Abs. 4 und 5, § 50d Abs. 1 EStG mit der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49, 50 EG
Wie der entschieden hat, ist es ernstlich zweifelhaft, ob es mit Art. 49 und 50 EG vereinbar ist, dass die Regelungen in § 50a Abs. 4 und 5 und § 50d Abs. 1 EStG auch auf Vergütungen für künstlerische Darbietungen angewendet werden, die ein im Inland ansässiger Vergütungsschuldner an einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Angehörigen eines EU-Mitgliedstaats oder an eine diesem gem. Art. 48 i. V. mit Art. 55 EG gleichgestellte Gesellschaft zu zahlen hat. Der beschließende Senat hatte bereits durch Beschl. v. - I R 39/04 (NWB EN-Nr. 913/2004) dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung des EGV vorgelegt, die die Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens gem. § 50a Abs. 4 und 5, § 50d Abs. 1 EStG mit Art. 59 und 60 EGV (jetzt Art. 49 und 50 EG) betreffen. – Anmerkung: Der Beschluss is...