Aufstockung einer unwesentlichen zu einer wesentlichen Beteiligung
Einkommensteuer 1994
Leitsätze
Stockt ein Stpfl. seine bis dahin nicht wesentliche Beteiligung von 25 % an einer GmbH kurz vor Veräußerung seines GmbH-Anteils
um 500 DM auf, so ist der Schluss auf eine fehlende Einkunftserzielungsabsicht gerechtfertigt, wenn im Zeitpunkt des Erwerbs
des „Mini-Anteils” nicht mehr zu erwarten ist, dass die erweiterte Beteiligung des Stpfl. zu positiven Einkünften führen wird.
Gleichzeitig kann ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) vorliegen.
Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Fundstelle(n): QAAAB-24715
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FG des Saarlandes, Urteil v. 26.05.2004 - 1 K 121/02
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