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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 88/04 EFG 2004 S. 1398

Gesetze: KStG § 8 Abs. 4

Wirtschaftliche Identität und Verlustverrechnung

Aussetzung der Vollziehung betr. Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheiden 2001 und 2002

Leitsatz

Die Vorschrift des § 8 Abs. 4 Satz 1 KStG vergleicht die verlustverrechnende Körperschaft mit der verlusterzielenden Körperschaft. Dadurch, dass das Gesetz zur vergleichenden Betrachtung auf die Körperschaft zum Zeitpunkt der Verlusterzielung abstellt, folgt zwingend, dass in diesen Vergleich nur Ereignisse eingehen dürfen, die während oder nach der Verlusterzielung, nicht aber vor derselben eingetreten sind. Soweit § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG für den Verlust der wirtschaftlichen Identität an mehrere Ereignisse anknüpft (Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Zuführung neuen Betriebsvermögens, Betriebsfortführung oder -aufnahme mit dem neuen Betriebsvermögen) müssen diese in dem Zeitraum erfüllt sein, in dem die zur Verrechnung gestellten Verluste entstanden sind

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1398
EFG 2004 S. 1398 Nr. 18
KÖSDI 2004 S. 14398 Nr. 11
GAAAB-24714

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FG des Saarlandes, Beschluss v. 24.05.2004 - 1 V 88/04

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