Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom bzgl. der Aussetzung der Vollziehung betr. Körperschaftsteuer- und
Gewerbesteuermessbescheide 1994 bis 2000
Leitsätze
Die Verlegung des Sitzes einer GmbH ins Ausland (Frankreich) und der dadurch begründete Zuständigkeitswechsel nach §§ 20 a,
21 Abs. 1 Satz 2 AO i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 6 Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung hat keinen Einfluss auf ein laufendes finanzgerichtliches
Verfahren.
Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Die Entscheidung ergeht unanfechtbar.
Fundstelle(n): WAAAB-24713
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Beschluss v. 19.05.2004 - 1 V 51/04
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