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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2618/03 EFG 2004 S. 1627

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1 satz 2 EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3FGO § 100 abs. 3 Satz 1

Aufhebung eines Verwaltungsakts zur Sachaufklärung

Leitsatz

Steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein Kind wegen seiner Behinderung grundsätzlich außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten, kann der ablehnende Kindergeldbescheid zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kindes (Lebensbedarf und finanzielle Mittel) nach § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO aufgehoben werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1627
EFG 2004 S. 1627 Nr. 21
CAAAB-24711

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.05.2004 - 5 K 2618/03

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