Steuerfreie Entnahme eines zum Unternehmensvermögen einer
GbR gehörenden, ohne Vorsteuerabzug erworbenen PKW unmittelbar vor der
Veräußerung des Fahrzeugs
Umsatzsteuer 1998
Leitsatz
1. Hat eine GbR die private
PKW-Nutzung eines gebraucht, ohne Vorsteuerabzug erworbenen PKW von Anfang an
nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1996 als Verwendungseigenverbrauch
versteuert, so hat sie den PKW ihrem Unternehmen zugeordnet.
2. Hat die GbR bei der
Weiterveräußerung dieses Fahrzeugs unter Bezugnahme auf den
Vorlagebeschluss des BFH zum EuGH (V R 61/96 vom , BFH/NV 1999, 571)
eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass sie den PKW nicht steuerpflichtig
veräußern wollte, so ist davon auszugehen, dass sie das Fahrzeug
unmittelbar vor der Veräußerung nach Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie
77/388/EWG steuerfrei entnommen hat, mit der Folge, dass die
Veräußerung des PKW dann nicht mehr im Rahmen ihres Unternehmens
erfolgte und daher nicht der Umsatzsteuer unterlag (rechtsformunabhängige
Anwendung der vom , BFH/NV 2002, 742,
für Einzelunternehmer entwickelten Grundsatze auch für eine GbR).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 400 Nr. 7 EFG 2004 S. 1553 LAAAB-24666
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.04.2004 - 3 K 174/02
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