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Gratifikationsrecht | zulässige Bindungsfrist bei Sonderzahlung in Höhe einer Monatsvergütung
Erhält ein Arbeitnehmer eine Sonderzahlung in Höhe einer Monatsvergütung (maßgebend ist dabei der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für den Monat der Sonderzahlung), kann der Arbeitgeber sich die Rückforderung für den Fall vorbehalten, dass der Arbeitnehmer nicht über die folgenden drei Monate hinaus bis zum nächst zulässigen Kündigungstermin bleibt. Eine weitergehende Bindung des Arbeitnehmers ist unwirksam. Die Angleichung der Kündigungsfristen von Angestellten und Arbeitern in § 622 BGB gibt keine Veranlassung zur Änderung dieser Rechtsprechung ().