Finanzministerium Schleswig-Holstein - VI 354 - S 6114 a - 039

Anwendung des § 3b KraftStG bei PKW mit Wankelmotor

In der Sitzung der Verkehrsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder vom 25. bis 27. Mai in Wiesbaden (VerkSt II/04) wurde festgestellt, dass die Gewährung der Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte Personenkraftwagen bei Fahrzeugen mit Wankelmotor in den Ländern unterschiedlich gehandhabt wird. Nach dem Wortlaut des § 3b KraftStG und der Systematik der Hubraum-/Gewichtsbesteuerung kommt eine Steuerbefreiung grundsätzlich nicht in Betracht. Gleichwohl wird sie in den meisten Ländern gewährt.

Im Hinblick darauf, dass auch PKW mit Drehkolbenmotoren zur Fahrzeugart der Fremdzündungsmotoren gehören und daher bei gleichem Abgasverhalten die gleiche Förderung erhalten müssten, sowie das absehbare Auslaufen der Begünstigung des § 3b KraftStG, bittet das FinMin zukünftig sowie in allen noch offenen Fällen die befristete Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit Wankelmotor zu gewähren.

Als Berechnungsgrundlage für die Dauer der befristeten Befreiung dient hier der Steuersatz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG.

Finanzministerium Schleswig-Holstein v. - VI 354 - S 6114 a - 039

Fundstelle(n):
TAAAB-24445