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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 2037/03 (Ez) EFG 2004 S. 1581

Gesetze: EigZulG § 11 Abs. 6 S. 4, EigZulG § 11 Abs. 3, EigZulG § 9 Abs. 2 S. 3, EigZulG § 9 Abs. 5 S. 3, EigZulG § 6 Abs. 2 S. 3, EStG 1997 § 26 Abs. 1

Eigenheimzulage des übernehmenden Ehegatten bei Hinzuerwerb des Miteigentumsanteils des anderen Ehegatten im Jahr nach Beginn des Getrenntlebens

Keine Doppelförderung

Eigenheimzulage 2000

Leitsatz

Erwirbt im Jahr nach Beginn des Getrenntlebens ein Ehegatte von dem anderen dessen Miteigentumsanteil an der zuvor gemeinsam bewohnten Wohnung hinzu, so hat er im Jahr des Hinzuerwerbs nur Anspruch auf Eigenheimzulage und Kinderzulage in Höhe seines (ursprünglichen) Miteigentumsanteils. Um eine Doppelförderung des Miteigentumsanteils des anderen Ehegatten im Jahr der Übertragung auszuschließen, kann die Anspruchsberechtigung erst ab dem Jahr auf den übernehmenden Ehegatten übergehen, für das die Festsetzung der Eigenheimzulage gegenüber dem übertragenden Ehegatten aufgehoben worden ist.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1581
OAAAB-24438

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Sächsisches FG, Urteil v. 12.05.2004 - 6 K 2037/03 (Ez)

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