Örtliche Zuständigkeit für Erlass des
Haftungsbescheids nach § 50 a Abs. 5 Satz 5 EStG gegenüber
ausländischen Vergütungsschuldner
Inlandsbezug des
ausländischen Vergütungsschuldners der zweiten Stufe durch
gesellschaftsrechtliche Verflechtung
Haftungsbescheid nach
§ 50 a Abs. 5 S EStG gegenüber ausländischen
Vergütungsschuldner.
Leitsatz
1. Für den Erlass eines
Haftungsbescheids nach § 50 a Abs. 5 Satz 5 EStG ist das für die
Besteuerung des ausländischen Vergütungsschuldners vom Einkommen
zuständige Finanzamt örtlich zuständig.
2. Ist der ausländische
Vergütungsschuldner der zweiten Stufe gesellschaftsrechtlich mit dem
inländischen Vergütungsschuldner der ersten Stufe verflochten, ist
die Annahme des für die Haftungsinanspruchnahme nach § 50 a Abs. 5
Satz 5 EStG erforderlichen Inlandsbezugs nicht zweifelhaft.
3. Bemessung der Haftung im
mehrstufigen Steuerabzugsverfahren nach den Nettovergütungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1532 EFG 2004 S. 1532 Nr. 20 KAAAB-24435
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